On 12 Oct 2004 03:09:48 -0700, Marcus wrote:
> Dieter Wiedmann <Dieter.Wiedmann@t-online.de> wrote in message
news:<416B0812.151A1552@t-online.de>...
>> Martin Klaiber schrieb:
>>
>>> Da gab es doch vor ein paar Tagen ein Urteil, dass die
Hauselektrik so
>>> beschaffen sein muss, dass man gleichzeitig die Spül- und
Waschmaschine
>>> betreiben kann.
>>
>>
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1e5b0b40ceed718a58652de3b5c82fbb&client=3&nr0170&pos=0&anz=6
>>
>>
>> Gruß Dieter
>
> Beim Urteil bin ich mir nicht sicher, ob "Spül- und
Waschmaschine"
> gleichzeitig betrieben werden können müssen oder ob es
ausreichend
> ist, dass "Spül- oder Waschmaschine" laufen kann.
>
> Viele Grüße, Daniel
Seite 9 (2):
Nach der Verkehrsanschauung
umfaßt mangels abweichender Vereinbarung der vertragsgemäße
Gebrauch einer Wohnung, daß zumindest ein größeres
Haushaltsgerät
wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere
haushaltsübliche
Elektrogeräte wie etwa ein Staubsauger in der Wohnung benutzt
werden können.
mfG
Peter